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AGB

Teilnahmevereinbahrung geltend für Veranstaltungen des Vereins Federwerk,

Pidingweg 6/3, 5020 Salzburg, Österreich

Die Anmeldung für unsere Kurse erfolgt entweder per E-Mail über info@federwerk.at oder schriftlich über das Anmeldeformular

 

Teilnahmevereinbarung

Verein Federwerk

Pidingweg 6/3

5020 Salzburg

ZVR: 509892259

 

§1 Deine Anmeldung

Anmeldungen für Kurse, Workshops und Veranstaltungen, welche durch den Verein Federwerk angeboten werden, sind ausschließlich in Schriftform gültig. Reservierungen können auch durch das auf der Vereinshomepage vorhandene Anmeldungsformular erfolgen und durch die Zahlung der Veranstaltungsgebühr gesichert werden. Deine Teilnahme/Anmeldung wird jedoch erst durch die Überweisung oder Barzahlung der gesamten Veranstaltungskosten gültig. Durch Eingang der Veranstaltungsgebühr bekommt jeder Teilnehmer bzw. Mitglied die Teilnahmebestätigung. Plätze werden chronologisch, nach Eingang der Teilnahmegebühr, vergeben. Jeder/-s Mitglied bzw. Teilnehmer ist dazu verpflichtet, bei Veranstaltungsstart den Teilnahmebogen auszufüllen. Der Verein behält sich das Recht vor, Anmeldung bzw. Teilnahmen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 2 Veranstaltungskosten & Beitrag

Da unsere Vereinstätigkeit ideelle Ziele verfolgt, sind Veranstaltungskosten unmittelbar nach Anmeldung fällig. Hierzu gibt es die Möglichkeit die Veranstaltungskosten zu überweisen bzw. bar zu übermitteln.

 

Überweisungen auf das Vereinskonto:

 

Inhaber:       Verein Federwerk

IBAN:            AT84 3400 0867 0449 2864 

BIC:               RZOOAT2L

Verwendungszweck:   Kurstitel

Um unser Angebot auszuweiten, freuen wir uns auch über finanzielle Unterstützung! Hierbei bitte ebenfalls Name und „Vereinsförderung“ bei Verwendungszweck angeben.

§ 3 Widerrufsrecht

Das Rücktrittsrecht kann nach § 11 Abs 1 FAGG innerhalb von 14 Kalendertagen ausgeübt werden. Wenn du bei uns eine Veranstaltung buchst gehst du einen Vertrag ein. Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür auch das Formular verwenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufen hast, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben,  unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 4 Stornierung

Erreicht uns Deine Stornierung 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so erstattet Dir der Verein die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr, abzüglich € 25,- Bearbeitungskosten, retour. Bei einer Stornierung bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnet der Verein 50% der Veranstaltungskosten. Bei einer kurzfristigen Stornierung (2 Tage vor der Veranstaltung), behält sich der Verein das Recht vor, die gezahlten Veranstaltungskosten nicht retour zu erstatten und diese einem ideellen Vereinszweck zuzuführen. Ebenso werden keine Teilnehmerbeiträge retourniert, wenn die Veranstaltung bereits begonnen wurde, oder der Teilnehmer nicht erscheint. Bei einem Abbruch der Teilnahme an einer Veranstaltung oder Veranstaltungsserie behält sich der Verein das Recht vor keine Teilnehmerbeiträge zu retournieren. Ausgenommen sind der/die Teilnehmer/-in bei Ableben oder bei Erkrankung welche durch ein ärztliches Attest zu belegen ist wodurch eine Rückerstattung der Veranstaltungskosten erfolgt.

 

§ 5 Ausfälle & Höhere Gewalt bei Veranstaltungen

Fällt eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund von höherer Gewalt aus (zB. Unwetter, Katastrophen, etc. bzw./und Entscheidung des Vereinspräsidiums) werden alle Teilnehmer umgehend darüber informiert und die geleisteten Veranstaltungsgebühr rückerstattet bzw. für den Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung gut geschrieben (sofern dies möglich ist). Sollte alternativ eine andere Veranstaltung gewählt werden, und dessen Veranstaltungskosten über- oder unterschreiten, ist der Differenzbetrag als Gutschrift oder Nachforderung zu behandeln. Der Verein Federwerk behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer, welche durch fahrlässiges Handeln bzw. Gefährdung von Mensch, Natur und Vereinseinrichtung bei einer Veranstaltung, die Teilnahme sofort zu beenden, wodurch auch keinerlei Ansprüche, von Seiten des Teilnehmers, an den Verein erhoben werden können. (siehe § 5 Haftung)

 

§ 6 Haftung

Das/der Mitglied/Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtigter, Vormund, etc.) bestätigt mit der Anmeldung, das er/sie in vollem Umfang fähig (geistig und körperlich) ist, an der jeweiligen Veranstaltung und deren Anforderungen teil zu nehmen. Bei Krankheit, Behinderung, Medikamenteneinnahme und dgl. ist der Verein bzw. die Kursleitung zu informieren, wobei es sich der Verein vorbehält, in welchem Umfang der Teilnehmer/Mitglied an der Veranstaltung teilnehmen kann. Mit Unterzeichnung des Teilnehmerantrags übernimmt das/der Mitglied/Teilnehmer bzw.  der gesetzliche Vertreter die Haftung für alle, in § 5 Haftung, genannten Punkten. Bei allen Vereinsveranstaltungen ist die Veranstaltungsleitung angehalten besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahren von Verletzungen, Unfällen und dergleichen zu vermeiden. Es besteht die Pflicht, des Mitglieds/Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, die Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Darüber hinaus besteht die Eigenverantwortlichkeit für alle Teilnehmer/Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter, bei allen Vereinsveranstaltungen, wodurch eine Haftung für sämtliche Schäden (Sachschäden, Personenschäden, Gesundheit etc.) durch den Verein ausgeschlossen ist. Weiters übernimmt der Verein für mitgebrachte Wertgegenstände (Geldtasche, Handy, etc.)  keinerlei Haftung. Der Konsum von Alkohol und Drogen wird durch jeweiligen Entschluss des Vereins bzw. Veranstaltungsleitung untersagt. Zuwiderhandlungen werden durch Aufforderung des jeweiligen Teilnehmers/Mitglied zum Verlassen der Veranstaltung geahndet, welche durch die Veranstaltungsleitung ausgesprochen werden kann und zugleich die Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ausgeschlossen wird.

 

§ 7 Fotonutzungsrechte

Auf unserem Teilnahmebogen, der vor Beginn einer Veranstaltung entweder noch ausgefüllt werden muss, oder nur mehr auf Vollständigkeit und Aktualität der Daten kontrolliert werden muss, kannst du es uns erlauben Fotos von dir bzw. von deinem Kind zur Eigenwerbung zu nutzen. Dazu gehört das Einbinden und gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet (z.B.: auf unserer Homepage, SocialMedia-Seiten wie Facebook, etc.). Wenn du /ihr unseren Verein auf diese Weise unterstützt, würden wir uns sehr freuen. Sollte es für dich nicht passen ist es auch in Ordnung. Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fragen Kinder bzw. Erwachsene bevor wie Aufnahmen machen und wofür wir die verwenden wollen. Einsprüche können erhoben werden. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass bei großflächigen Aufnahmen wo der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist (Beiwerk des Fotos) der Nutzung nicht widersprochen werden kann.

 

§ 8 Statuten

Bei allen Veranstaltungen gilt es die Statuten des Vereins einzuhalten.

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